Waren- und Dienstleistungsartikel mit Markenzeichen – Computersoftware für den elektronischen Handel, mit der Benutzer elektronische Geschäftstransaktionen über ein weltweites Computernetz durchführen können
Detaillierte Übersicht über den Artikel „Computersoftware für den elektronischen Handel, mit der Benutzer elektronische Geschäftstransaktionen über ein weltweites Computernetz durchführen können“, der Teil der Nice-Klasse 9 ist
G&S-Artikel: Computersoftware für den elektronischen Handel, mit der Benutzer elektronische Geschäftstransaktionen über ein weltweites Computernetz durchführen können
Entsprechende Begriffe, die von verschiedenen IPOs anerkannt werden
Die Liste der akzeptierten Begriffe zur Beschreibung der vom Antragsteller unter einer bestimmten Marke angebotenen Waren/Dienstleistungen variiert zwischen den einzelnen Börsengängen. Informieren Sie sich über die entsprechenden Begriffe in den verschiedenen Ländern.
Name des Amtes für geistiges Eigentum | Artikelname |
|---|---|
EUIPO | Computer e-commerce software to allow users to perform electronic business transactions via a global computer network |
USPTO | Downloadable computer e-commerce software to allow users to perform electronic business transactions via a global computer network |
CIPO | e-commerce software to allow users to perform electronic business transactions via a global computer network |
IP Australia | computer e-commerce software to allow users to perform electronic business transactions via a global computer network |
Zugehörige Artikel
Die folgenden G&S-Artikel werden häufig in Kombination mit dem ausgewählten Artikel verwendet und erweitern so den Schutzumfang für den Antragsteller.
Was sind Markenklassen von Waren und Dienstleistungen?
45 Waren- und Dienstleistungsklassen
Alle Waren und Dienstleistungen sind in 45 Nizza-Klassen eingeteilt
Die richtigen Kurse auswählen
Die Auswahl der Klassen bestimmt den Umfang des Markenschutzes
Maximierung des Bewerbungserfolgs
Maßgeschneiderte Auswahl relevanter Kurse für alle unsere Kunden