Waren- und Dienstleistungsartikel mit Markenzeichen – Computersoftware für den elektronischen Handel
Detaillierte Übersicht über den Artikel „Computersoftware für den elektronischen Handel“, der Teil der Nice-Klasse 9 ist
G&S-Artikel: Computersoftware für den elektronischen Handel
Entsprechende Begriffe, die von verschiedenen IPOs anerkannt werden
Die Liste der akzeptierten Begriffe zur Beschreibung der vom Antragsteller unter einer bestimmten Marke angebotenen Waren/Dienstleistungen variiert zwischen den einzelnen Börsengängen. Informieren Sie sich über die entsprechenden Begriffe in den verschiedenen Ländern.
Name des Amtes für geistiges Eigentum | Artikelname |
|---|---|
EUIPO | E-commerce software |
USPTO | Downloadable computer e-commerce software to allow users to perform electronic business transactions via a global computer network |
CIPO | N/A |
IP Australia | e-commerce software |
Zugehörige Artikel
Die folgenden G&S-Artikel werden häufig in Kombination mit dem ausgewählten Artikel verwendet und erweitern so den Schutzumfang für den Antragsteller.
Was sind Markenklassen von Waren und Dienstleistungen?
45 Waren- und Dienstleistungsklassen
Alle Waren und Dienstleistungen sind in 45 Nizza-Klassen eingeteilt
Die richtigen Kurse auswählen
Die Auswahl der Klassen bestimmt den Umfang des Markenschutzes
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