Waren- und Dienstleistungsartikel mit Markenzeichen – Softwareplattformen, die Nutzern das Sammeln von Geld ermöglichen
Detaillierte Übersicht über den Artikel „Softwareplattformen, die Nutzern das Sammeln von Geld ermöglichen“, der Teil der Nice-Klasse 9 ist
G&S-Artikel: Softwareplattformen, die Nutzern das Sammeln von Geld ermöglichen
Entsprechende Begriffe, die von verschiedenen IPOs anerkannt werden
Die Liste der akzeptierten Begriffe zur Beschreibung der vom Antragsteller unter einer bestimmten Marke angebotenen Waren/Dienstleistungen variiert zwischen den einzelnen Börsengängen. Informieren Sie sich über die entsprechenden Begriffe in den verschiedenen Ländern.
Name des Amtes für geistiges Eigentum | Artikelname |
|---|---|
EUIPO | Software platforms to allow users to collect money |
USPTO | Computer software platforms, downloadable, for {users to collect money} |
CIPO | N/A |
IP Australia | N/A |
Zugehörige Artikel
Die folgenden G&S-Artikel werden häufig in Kombination mit dem ausgewählten Artikel verwendet und erweitern so den Schutzumfang für den Antragsteller.
Was sind Markenklassen von Waren und Dienstleistungen?
45 Waren- und Dienstleistungsklassen
Alle Waren und Dienstleistungen sind in 45 Nizza-Klassen eingeteilt
Die richtigen Kurse auswählen
Die Auswahl der Klassen bestimmt den Umfang des Markenschutzes
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