Waren- und Dienstleistungsartikel mit Markenzeichen – Platform as a Service [PaaS] mit Softwareplattformen für die Übertragung von Bildern, audiovisuellen Inhalten, Videoinhalten und Mitteilungen
Detaillierte Übersicht über den Artikel „Platform as a Service [PaaS] mit Softwareplattformen für die Übertragung von Bildern, audiovisuellen Inhalten, Videoinhalten und Mitteilungen“, der Teil der Nice-Klasse 42 ist
G&S-Artikel: Platform as a Service [PaaS] mit Softwareplattformen für die Übertragung von Bildern, audiovisuellen Inhalten, Videoinhalten und Mitteilungen
Entsprechende Begriffe, die von verschiedenen IPOs anerkannt werden
Die Liste der akzeptierten Begriffe zur Beschreibung der vom Antragsteller unter einer bestimmten Marke angebotenen Waren/Dienstleistungen variiert zwischen den einzelnen Börsengängen. Informieren Sie sich über die entsprechenden Begriffe in den verschiedenen Ländern.
Name des Amtes für geistiges Eigentum | Artikelname |
|---|---|
EUIPO | Platform as a service [PaaS] featuring software platforms for transmission of images, audio-visual content, video content and messages |
USPTO | N/A |
CIPO | N/A |
IP Australia | N/A |
Zugehörige Artikel
Die folgenden G&S-Artikel werden häufig in Kombination mit dem ausgewählten Artikel verwendet und erweitern so den Schutzumfang für den Antragsteller.
Was sind Markenklassen von Waren und Dienstleistungen?
45 Waren- und Dienstleistungsklassen
Alle Waren und Dienstleistungen sind in 45 Nizza-Klassen eingeteilt
Die richtigen Kurse auswählen
Die Auswahl der Klassen bestimmt den Umfang des Markenschutzes
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