Waren- und Dienstleistungsartikel mit Markenzeichen – Erteilen von Online-Auskünften im Bereich Computerspielunterhaltung
Detaillierte Übersicht über den Artikel „Erteilen von Online-Auskünften im Bereich Computerspielunterhaltung“, der Teil der Nice-Klasse 41 ist
G&S-Artikel: Erteilen von Online-Auskünften im Bereich Computerspielunterhaltung
Entsprechende Begriffe, die von verschiedenen IPOs anerkannt werden
Die Liste der akzeptierten Begriffe zur Beschreibung der vom Antragsteller unter einer bestimmten Marke angebotenen Waren/Dienstleistungen variiert zwischen den einzelnen Börsengängen. Informieren Sie sich über die entsprechenden Begriffe in den verschiedenen Ländern.
Name des Amtes für geistiges Eigentum | Artikelname |
|---|---|
EUIPO | Provision of online information in the field of computer games entertainment |
USPTO | Provision of information relating to electronic computer games provided via the Internet |
CIPO | providing information on entertainment in the field of computer games and video games |
IP Australia | provision of online information in the field of computer games entertainment |
Zugehörige Artikel
Die folgenden G&S-Artikel werden häufig in Kombination mit dem ausgewählten Artikel verwendet und erweitern so den Schutzumfang für den Antragsteller.
Was sind Markenklassen von Waren und Dienstleistungen?
45 Waren- und Dienstleistungsklassen
Alle Waren und Dienstleistungen sind in 45 Nizza-Klassen eingeteilt
Die richtigen Kurse auswählen
Die Auswahl der Klassen bestimmt den Umfang des Markenschutzes
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