Waren- und Dienstleistungsartikel mit Markenzeichen – Übermittlung von Videos, Filmen, Bildern, Texten, Fotografien, Spielen, von Usern erstellten Inhalten, Audioinhalten und Informationen über das Internet
Detaillierte Übersicht über den Artikel „Übermittlung von Videos, Filmen, Bildern, Texten, Fotografien, Spielen, von Usern erstellten Inhalten, Audioinhalten und Informationen über das Internet“, der Teil der Nice-Klasse 38 ist
G&S-Artikel: Übermittlung von Videos, Filmen, Bildern, Texten, Fotografien, Spielen, von Usern erstellten Inhalten, Audioinhalten und Informationen über das Internet
Entsprechende Begriffe, die von verschiedenen IPOs anerkannt werden
Die Liste der akzeptierten Begriffe zur Beschreibung der vom Antragsteller unter einer bestimmten Marke angebotenen Waren/Dienstleistungen variiert zwischen den einzelnen Börsengängen. Informieren Sie sich über die entsprechenden Begriffe in den verschiedenen Ländern.
Name des Amtes für geistiges Eigentum | Artikelname |
|---|---|
EUIPO | Transmission of videos, movies, pictures, images, text, photos, games, user-generated content, audio content, and information via the Internet |
USPTO | N/A |
CIPO | N/A |
IP Australia | transmission of videos, movies, pictures, images, text, photos, games, user-generated content, audio content, and information via the internet |
Zugehörige Artikel
Die folgenden G&S-Artikel werden häufig in Kombination mit dem ausgewählten Artikel verwendet und erweitern so den Schutzumfang für den Antragsteller.
Was sind Markenklassen von Waren und Dienstleistungen?
45 Waren- und Dienstleistungsklassen
Alle Waren und Dienstleistungen sind in 45 Nizza-Klassen eingeteilt
Die richtigen Kurse auswählen
Die Auswahl der Klassen bestimmt den Umfang des Markenschutzes
Maximierung des Bewerbungserfolgs
Maßgeschneiderte Auswahl relevanter Kurse für alle unsere Kunden