Waren- und Dienstleistungsartikel mit Markenzeichen – Bereitstellen eines Online-Marktplatzes für Käufer und Verkäufer von Waren und Dienstleistungen
Detaillierte Übersicht über den Artikel „Bereitstellen eines Online-Marktplatzes für Käufer und Verkäufer von Waren und Dienstleistungen“, der Teil der Nice-Klasse 35 ist
G&S-Artikel: Bereitstellen eines Online-Marktplatzes für Käufer und Verkäufer von Waren und Dienstleistungen
Entsprechende Begriffe, die von verschiedenen IPOs anerkannt werden
Die Liste der akzeptierten Begriffe zur Beschreibung der vom Antragsteller unter einer bestimmten Marke angebotenen Waren/Dienstleistungen variiert zwischen den einzelnen Börsengängen. Informieren Sie sich über die entsprechenden Begriffe in den verschiedenen Ländern.
Name des Amtes für geistiges Eigentum | Artikelname |
|---|---|
EUIPO | Provision of an online marketplace for buyers and sellers of goods and services |
USPTO | Provision of an online marketplace for buyers and sellers of goods and services |
CIPO | provision of an online marketplace for buyers and sellers of goods and services |
IP Australia | provision of an online marketplace for buyers and sellers of goods and services |
Zugehörige Artikel
Die folgenden G&S-Artikel werden häufig in Kombination mit dem ausgewählten Artikel verwendet und erweitern so den Schutzumfang für den Antragsteller.
Was sind Markenklassen von Waren und Dienstleistungen?
45 Waren- und Dienstleistungsklassen
Alle Waren und Dienstleistungen sind in 45 Nizza-Klassen eingeteilt
Die richtigen Kurse auswählen
Die Auswahl der Klassen bestimmt den Umfang des Markenschutzes
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Maßgeschneiderte Auswahl relevanter Kurse für alle unsere Kunden